LIAS
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Allgemeine Geschäftsbedingungen. LIAS

STI Security Training International GmbH

1. Geltungsbereich

Bei dem Angebot handelt es sich um ein Logistisches Informations- und Ausweis System (LIAS), der STI Security Training International GmbH in Zusammenarbeit mit der Firma SCSC International GmbH, im Folgenden STI GmbH. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.

Die zwischen der STI GmbH, im Folgenden: "Anbieter" und dem Vertragspartner, im Folgenden: "Nutzer" ma&szling;geblichen Bestimmungen stehen in folgender Rangfolge:

  1. Nutzungsvereinbarung für LIAS
  2. Individuell zwischen den Vertragsparteien geschlossene Verträge nebst individuellen Änderungen und / oder Ergänzungen
  3. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der STI GmbH für LIAS
  4. Standards und Normen
  5. Gesetzliche Vorschriften

Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die Jüngere Vorrang vor der Älteren.

Werden Leistungen in Bezug auf LIAS durch Kooperationspartner erbracht, gelten für die durch die Kooperationspartner erbrachten Leistungen deren allgemeine Geschäftsbedingungen.

2. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters, der Nutzungsvereinbarung LIAS und / oder den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Vertrag.

3. Zahlung

3.1. Zahlungspflicht

Der Nutzer ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend der gültigen Preisliste, zzgl. der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer zu zahlen, soweit diese anfällt.

3.2. Zahlungsbedingungenen

Es gelten die zwischen dem Nutzer und dem Anbieter vereinbarten Zahlungsbedingungenen. Bestehen solche nicht, so sind die Zahlungsbeziehungen enthalten im Angebot / Auftragsbestätigung / Rechnung verbindlich.

3.3. Zahlungsverzug

Befindet sich der Nutzer im Zahlungsverzug, muss der Anbieter die Leistung nach Androhung unter Fristsatzung von einer Woche nicht mehr erbringen, insbesondere kann der Anbieter den Zugang sperren.

4. Zugangsberechtigung

Für die Ausstellung der LIAS Karte und die Nutzung des damit verbundenen Services ist es nötig, dass der Nutzer dem Anbieter Informationen liefert. Diese Informationen fragt der Anbieter mittels der Dokumente "Datenerhebungssatz" und "Datenschutzeinwilligung" ab.

5. Aufrechnung und höhere Gewalt

Gegenansprüche des Anbieters kann der Nutzer nur mit unbestrittenen, oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Nutzer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur gegen Ansprüchen aus diesem Vertrag zu. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbare Ereignisse hat der Anbieter nicht zu vertreten. Als vergleichbare Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche Anordnung, der Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways, andere Betreiber, sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Dienstanbieter. Eine Rückvergütung von Entgelten bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden Störung ist ausgeschlossen.

6. Haftung des Nutzers

Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile die dem Anbieter oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste entstehen oder die dadurch entstehen, dass der Nutzer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Anbieter behält sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht gegebenenfalls die LIAS Karte zu sperren und / oder bei besonders schwerwiegenden Verstößen das Vertragsverhältnis durch fristlose Kündigung den mit der LIAS Karte verbundenen Service zu beenden. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Nutzer den bestehenden Verdacht ausräumt.

7. Vertragslaufzeit

Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über die LIAS Karte mit dem damit verbundenen Service für eine erstmalige Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

8. Kündigung des Vertrages

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien zum Ende der jeweiligen Laufzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Vertragsende gekündigt werden. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

9. Haftungsbeschränkung

Die Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung.

9.1

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen, haftet der Anbieter unbeschränkt. Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Anbieter unbeschränkt nur bei nicht Vorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Der Anbieter haftet für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach der Ziffer 9.2.

9.2

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

10. Verjährung

Ansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ausschließlicher Erfüllungsort ist Wiesbaden. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist.

12. Kontakt

STI Security Training International GmbH

Steinmühlenweg 5

65439 Flörsheim am Main / Wicker

Tel.: +49 (6145) 59 99 1-0

Fax: +49 (6145) 59 99 1-69

E-Mail: info@sti-training.com

13. Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform

13.1. Kaufrecht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt diese AGB im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit greift die Ziffer 1 a-d dieser AGB. Das Gleiche gilt, soweit sich in dieser ABG eine Lücke herausstellen sollte.

13.3. Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig.

13.4. Auskunft

Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen Bedingungen sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Klausel haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per E-Mail oder Telefax entspricht der Schriftform, dies gilt auch für Klicken auf die entsprechenden Buttons.

13.5. Abweichung

Abweichungen von diesen Bedingungen oder andere Bedingungen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Insbesondere die bloße Unterlassung eines Widerspruchs seitens des Anbieters gegen andere Bedingungen führt nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten.

13.6. Änderungen

13.6.1. Nutzer

Der Anbieter ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Der Anbieter wird den Nutzer rechtzeitig über die Änderung unterrichten.

Die Änderung gilt als vom Nutzer angenommen, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsanküdigung der Änderung widerspricht oder den Vertrag kündigt. Der Anbieter ist im Falle des Widerspruchs des Nutzers zur fristgerechten Kündigung berechtigt. Der Anbieter wird in der Unterrichtung über die Änderungen auf die Möglichkeiten des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen. Mit der Änderungsankündigung steht dem Nutzer die ordentliche Kündigung seitens des Anbieters zu, die unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass der Nutzer der Änderung widerspricht.

13.7. Ergänzungen oder Ersetzungen

Der Anbieter ist im Rahmen der Änderung der AGB insbesondere berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung diese mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen; bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so anzupassen, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage entspricht, sofern der Kursbenutzer durch die neue, beziehungsweise geänderte Bedingungen nicht schlechter steht, als nach der ursprünglichen Bedingung.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

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